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DATEV Personal: Austritt eines Mitarbeiters melden

Überblick über die Abmeldung von Mitarbeitenden in DATEV Personal. Benötigte Angaben, Meldung des Austritts, Bescheinigungen (SV-Abmeldung, Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitsbescheinigung) und Resturlau

Einleitung

Wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet, melden Sie uns den Austritt über DATEV Personal. Wir erstellen daraus die Abmeldung zur Sozialversicherung und die nötigen Bescheinigungen und rechnen den letzten Monat korrekt ab. Damit das reibungslos läuft, brauchen wir einige Angaben rechtzeitig von Ihnen.

Einige Klarstellungen vorab:

Dass Sie den Austritt melden, bedeutet nicht, dass Sie die Bescheinigungen selbst erstellen – die Abmeldung zur Sozialversicherung, die Lohnsteuerbescheinigung und die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit übernehmen wir.

Das Arbeitszeugnis hingegen stellen Sie als Arbeitgeber selbst aus; es ist keine Aufgabe der Lohnabrechnung. Und der Austritt sollte rechtzeitig gemeldet werden, weil für die Abmeldung gesetzliche Fristen gelten.


Welche Angaben wir beim Austritt brauchen

Für die letzte Abrechnung und die Abmeldung benötigen wir mehr als nur das Enddatum. Je vollständiger Ihre Angaben, desto seltener müssen wir nachfragen.

Wichtig sind das genaue Austrittsdatum und der Grund für die Beendigung – etwa Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristungsende. Daneben brauchen wir die variablen Schlussbezüge des letzten Monats und Angaben zum Resturlaub, falls dieser ausgezahlt werden soll.

Offene Urlaubsansprüche, die nicht mehr genommen werden, sind in der Regel auszuzahlen. Teilen Sie uns mit, wie viele Urlaubstage am Ende noch offen sind, damit wir die Auszahlung korrekt abrechnen.


So melden Sie einen Austritt

Die Meldung erfolgt in der Mitarbeiterübersicht der betreffenden Person.

  1. Sie öffnen den Mitarbeitenden

    In DATEV Personal öffnen Sie den Bereich Mitarbeiter und wählen die ausscheidende Person.

  2. Sie tragen das Austrittsdatum und den Grund ein

    Sie erfassen das Enddatum des Beschäftigungsverhältnisses und den Beendigungsgrund.

  3. Sie ergänzen Schlussbezüge und Resturlaub

    Sie erfassen variable Schlussbezüge des letzten Monats und teilen mit, ob und wie viel Resturlaub auszuzahlen ist.

  4. Sie geben die Angaben frei

    Sie geben die Daten frei, damit wir die Abmeldung und die letzte Abrechnung erstellen können.

Melden Sie den Austritt zeitnah. Die Abmeldung zur Sozialversicherung muss spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dem Beschäftigungsende erfolgen. Eine späte Meldung kann diese Frist gefährden.


Welche Bescheinigungen anfallen

Zum Ende einer Beschäftigung gehört ein Bündel an Unterlagen. Einen Teil erstellen wir, einen Teil stellen Sie als Arbeitgeber selbst aus.

Was wir übernehmen

Wir erstellen die Abmeldung zur Sozialversicherung mit dem Beendigungsdatum und dem beitragspflichtigen Entgelt. Außerdem erstellen wir die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für den letzten Beschäftigungszeitraum.

Die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit, die diese für die Berechnung des Arbeitslosengeldes benötigt, übermitteln wir elektronisch. Sie enthält Angaben zur Beschäftigungsdauer, zum Entgelt und zum Beendigungsgrund.

Was Sie selbst ausstellen

Das Arbeitszeugnis ist Aufgabe des Arbeitgebers, nicht der Lohnabrechnung. Ein einfaches Zeugnis nennt Dauer und Tätigkeit, ein qualifiziertes Zeugnis zusätzlich eine Bewertung von Leistung und Verhalten.

Die letzte Lohnabrechnung und die von uns erstellten Bescheinigungen erhält der ausscheidende Mitarbeitende. Die Lohndokumente stellen wir über DATEV Arbeitnehmer online bereit \[Link zu einem Hilfsartikel].


Typische Fehlerquellen

  • Austritt zu spät gemeldet: Wird die Beendigung erst kurz vor oder nach Fristablauf gemeldet, kann die Sechs-Wochen-Frist für die Abmeldung gefährdet sein.
  • Resturlaub nicht angegeben: Ohne Angabe zum offenen Urlaub können wir eine fällige Auszahlung nicht korrekt abrechnen.
  • Beendigungsgrund fehlt: Der Grund wird für die Arbeitsbescheinigung benötigt. Fehlt er, müssen wir nachfragen.
  • Arbeitszeugnis erwartet: Das Zeugnis erstellen Sie selbst. Es ist nicht Teil der Lohnabrechnung.
  • Schlussbezüge vergessen: Werden variable Schlussbezüge nicht erfasst, fehlen sie in der letzten Abrechnung.

Ihre und unsere Aufgaben

Ihre Aufgaben:

  • Austrittsdatum und Beendigungsgrund melden
  • Schlussbezüge und Resturlaub angeben
  • Die Angaben rechtzeitig freigeben
  • Das Arbeitszeugnis selbst ausstellen

Unsere Aufgaben:

  • Die Abmeldung zur Sozialversicherung erstellen
  • Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellen
  • Die Arbeitsbescheinigung an die Agentur für Arbeit übermitteln
  • Die letzte Abrechnung erstellen und die Dokumente bereitstellen

Wie früh Sie einen Austritt idealerweise melden, stimmen wir gemeinsam ab. Bei einer absehbaren Beendigung hilft eine frühzeitige Information, die Fristen einzuhalten.


Häufige Fragen

Welche Bescheinigungen bekommt der ausscheidende Mitarbeitende?

Die Abmeldung zur Sozialversicherung, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die Arbeitsbescheinigung und die letzte Lohnabrechnung. Das Arbeitszeugnis stellen Sie als Arbeitgeber selbst aus.

Bis wann muss ich den Austritt melden?

So früh wie möglich. Die Abmeldung zur Sozialversicherung muss spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsende erfolgen, daher brauchen wir die Angaben rechtzeitig.

Erstellen Sie auch das Arbeitszeugnis?

Nein. Das Arbeitszeugnis ist Aufgabe des Arbeitgebers und kein Bestandteil der Lohnabrechnung. Wir erstellen die abrechnungs- und melderelevanten Bescheinigungen.

Wie wird Resturlaub behandelt?

Offene Urlaubsansprüche, die nicht mehr genommen werden, sind in der Regel auszuzahlen. Teilen Sie uns die offenen Tage mit, damit wir die Auszahlung korrekt abrechnen.

Was ist die Arbeitsbescheinigung?

Eine Bescheinigung, die die Agentur für Arbeit für die Berechnung des Arbeitslosengeldes benötigt. Sie enthält Angaben zu Dauer, Entgelt und Beendigungsgrund und wird elektronisch übermittelt.

Wie erhält der Mitarbeitende seine letzten Dokumente?

Die Lohndokumente stellen wir über DATEV Arbeitnehmer online bereit. Dort hat der Mitarbeitende Zugriff auf seine Abrechnungen und Bescheinigungen.


Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Melde- und Bescheinigungspflichten richten sich nach dem aktuellen Sozialversicherungs- und Steuerrecht und können sich ändern.

Bei Fragen zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses oder zur Auszahlung von Resturlaub sprechen Sie uns direkt an. Arbeitsrechtliche Fragen zur Kündigung klären Sie mit einer rechtlichen Beratung.

Stand: Juni 2026

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