DATEV Meine Steuern: Freigabe der Steuererklärung erteilen
Leitfaden zur Freigabe der Steuererklärung in DATEV Meine Steuern. Bedeutung der Freizeichnung, Benachrichtigung und Anmeldung, Erklärung prüfen und freigeben, Übermittlung ans Finanzamt.
Einleitung
Bevor Ihre Steuererklärung an das Finanzamt geht, prüfen Sie sie und geben sie frei. Diesen Schritt nennt man auch Freizeichnung – Sie zeichnen die Erklärung damit als geprüft und einverstanden ab.
Die Freigabe läuft digital. Sie erhalten eine Benachrichtigung, prüfen die Unterlagen online und geben sie mit einem Klick frei. Erst nach Ihrer Freigabe übermitteln wir die Erklärung an das Finanzamt.
Vorab eine Klarstellung, weil sich der Weg dorthin in den letzten Jahren geändert hat\_
Die frühere eigenständige Anwendung „DATEV Freizeichnung online" wurde abgelöst; die Freigabe erfolgt heute über das DATEV-Portal und per E-Mail-Benachrichtigung. Für Sie bedeutet das vor allem: Sie brauchen keinen separaten Authentifizierungsstick mehr, sondern melden sich wie gewohnt mit Ihrem Anmeldeverfahren an.
Dieser Artikel zeigt, was die Freigabe bedeutet, wie die Benachrichtigung funktioniert und wie Sie die Erklärung prüfen und freigeben.
Wort-für-Wort Transkript
Bevor Ihre Steuererklärung an das Finanzamt geht, prüfen Sie sie und zeichnen sie frei. Die Freigabe läuft digital. Sie erhalten eine Benachrichtigung, prüfen die Unterlagen online und geben sie mit einem Klick frei. Erst nach Ihrer Freigabe übermitteln wir die Erklärung an das Finanzamt. Vorab eine Klarstellung. Die frühere eigenständige Anwendung DATEV-Freizechnung online wurde abgelöst. Die Freigabe erfolgt heute nur noch über das DATEV-Portal und per E-Mail-Benachrichtigung. Dieser Artikel zeigt, was die Freigabe bedeutet, wie die Benachrichtigung funktioniert und wie Sie die Erklärung prüfen und freigeben.
Was die Freigabe bedeutet
Wir bereiten Ihre Steuererklärung vollständig vor und stellen sie Ihnen anschließend zur Prüfung bereit. Mit der Freigabe bestätigen Sie, dass Sie die Erklärung gesehen und geprüft haben und mit der Übermittlung einverstanden sind.
Die Freigabe ist die Voraussetzung für den letzten Schritt: Ohne sie übermitteln wir nichts an das Finanzamt. Sie behalten damit bis zuletzt die Kontrolle über das, was eingereicht wird.
Die Prüfung erledigen Sie, wann und wo es Ihnen passt. Sie öffnen die bereitgestellte Erklärung online und nehmen sich die Zeit, die Sie brauchen. Eine Frist setzen wir Ihnen dabei nur, wenn die Abgabefrist beim Finanzamt es erfordert.
Benachrichtigung und Anmeldung
Wort-für-Wort Transkript
Sobald die Erklärung zur Freigabe bereitsteht, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Einmal per E-Mail und zusätzlich im DATEV-Portal erkennbar an dem roten Kreis an der Glocke in Mitteilungen. Wenn Sie diese Mitteilungen öffnen, erkennen Sie eine neue Aufgabe. Die Aufgabe "Freigabe Einkommenssteuer 2025 wurde erstellt". Diese Benachrichtigung weist Sie auf die offene Aufgabe hin.
Sobald die Erklärung zur Freigabe bereitsteht, erhalten Sie eine Benachrichtigung – im DATEV-Portal und in der Regel zusätzlich per E-Mail. Die Benachrichtigung weist Sie auf die offene Aufgabe hin.
Halten Sie Ihre E-Mail-Adresse aktuell. Die Benachrichtigung zur Freigabe wird auch per E-Mail verschickt. Ist die Adresse veraltet, bemerken Sie die offene Aufgabe womöglich nicht, und die Übermittlung verzögert sich.
Zur Anmeldung nutzen Sie Ihr gewohntes Anmeldeverfahren, in der Regel DATEV SmartLogin. Ein zusätzliches Gerät benötigen Sie dafür nicht.
Die Erklärung prüfen und freigeben
Wort-für-Wort Transkript
Um eine Erklärung zu prüfen und freizugeben, öffnen Sie zunächst die Benachrichtigung. Sie klicken auf die Aufgabe Freigabe und im Anschluss haben Sie hier die Möglichkeit, einmal das Dokument anzusehen und zu prüfen und dann entweder die Freigabe zu erteilen oder die Freigabe abzulehnen. Wenn Sie die Freigabe erteilen möchten, bestätigen Sie, dass Sie die Dokumente vollständig gelesen haben. Wenn Sie die Freigabe ablehnen möchten, geben Sie einen Ablehnungsgrund an. In diesem Fall geben wir die Freigabe frei, indem wir bestätigen, alle Dokumente vollständig gelesen zu haben und erledigen die Aufgabe. Und damit ist die Freizeichnung erfolgt.
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Sie öffnen die Benachrichtigung
Sie folgen dem Hinweis aus der E-Mail oder dem DATEV-Portal zur offenen Aufgabe.
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Sie melden sich an
Sie melden sich mit Ihrem Anmeldeverfahren an, zum Beispiel per SmartLogin.
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Sie prüfen die Unterlagen
Sie sehen sich die vorbereitete Steuererklärung an. Bei Bedarf prüfen Sie auch beigefügte Berechnungen oder zusätzliche Dokumente.
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Sie geben frei oder lehnen ab
Sind Sie einverstanden, geben Sie die Erklärung mit einem Klick frei. Fällt Ihnen etwas auf, lehnen Sie ab und teilen uns mit, was zu klären ist.
Nach Ihrer Freigabe erhalten wir automatisch eine Benachrichtigung und können die Erklärung an das Finanzamt übermitteln.
Was Sie bei der Prüfung ansehen sollten
Vor der Freigabe lohnt ein Blick auf die wichtigsten Punkte. Stimmen Ihre persönlichen Angaben und die Bankverbindung für eine mögliche Erstattung? Sind die Posten enthalten, die Sie über Belege und Angaben bereitgestellt haben?
Die Erklärung im Detail nachrechnen müssen Sie nicht – das haben wir übernommen. Es geht darum, dass Sie das Ergebnis nachvollziehen. Bei Fragen zu einzelnen Positionen sprechen Sie uns vor der Freigabe an.
Mehrere Personen, eine Erklärung
Bei einer Zusammenveranlagung können beide Ehepartner als Freizeichner eingebunden werden. Jede Person meldet sich dann mit ihrem eigenen Anmeldeverfahren an und gibt frei.
Wie das in Ihrem Fall eingerichtet ist, klären wir gemeinsam. So ist sichergestellt, dass die Freigabe von den richtigen Personen erfolgt.
Was nach der Freigabe passiert
Nach Ihrer Freigabe übermitteln wir die Daten elektronisch über die DATEV-Cloud an das Finanzamt – ohne Ausdruck und ohne Postweg. Den weiteren Verlauf, insbesondere den Steuerbescheid, stellen wir Ihnen anschließend im Posteingang bereit.
Typische Fehlerquellen
- Benachrichtigung übersehen: Eine veraltete E-Mail-Adresse oder ein übersehener Hinweis im Portal führt dazu, dass die offene Freigabe unbemerkt liegen bleibt. Die Übermittlung verzögert sich entsprechend.
- Freigabe aufgeschoben: Solange Sie nicht freigeben, übermitteln wir nichts. Bei knapper Abgabefrist kann das zum Problem werden.
- Ablehnung ohne Hinweis: Wird eine Erklärung abgelehnt, ohne dass klar ist, was zu klären ist, entsteht eine zusätzliche Rückfragerunde. Ein kurzer Hinweis beschleunigt die Korrektur.
- Annahme, mit der Freigabe sei alles erledigt: Die Freigabe ist Ihre Bestätigung, die Übermittlung erfolgt anschließend durch uns. Erst der Bescheid schließt den Vorgang ab.
Häufige Fragen
Bin ich nach der Freigabe an die Erklärung gebunden?
Mit der Freigabe bestätigen Sie die Übermittlung. Solange Sie noch nicht freigegeben haben, lässt sich die Erklärung ändern. Fällt Ihnen vor der Freigabe etwas auf, lehnen Sie ab und sprechen uns an.
Was mache ich, wenn mir bei der Prüfung ein Fehler auffällt?
Geben Sie die Erklärung nicht frei, sondern lehnen Sie ab und teilen uns mit, was nicht stimmt. Wir korrigieren die Erklärung und stellen sie erneut zur Freigabe bereit.
Muss ich noch etwas ausdrucken oder unterschreiben?
Die Freigabe erfolgt digital. Ein Ausdruck oder eine Unterschrift auf Papier ist dafür in der Regel nicht nötig.
Brauche ich einen Authentifizierungsstick wie früher?
Nein. Die frühere Anwendung mit separatem Stick wurde abgelöst. Sie melden sich heute mit Ihrem gewohnten Anmeldeverfahren an, in der Regel per SmartLogin.
Können mein Ehepartner und ich beide freigeben?
Bei einer Zusammenveranlagung lassen sich beide Personen als Freizeichner einbinden. Jede meldet sich mit ihrem eigenen Anmeldeverfahren an. Die Einrichtung klären wir gemeinsam.
Wie erfahre ich, dass eine Erklärung zur Freigabe bereitsteht?
Sie erhalten eine Benachrichtigung im DATEV-Portal und in der Regel zusätzlich per E-Mail. Halten Sie dafür Ihre E-Mail-Adresse aktuell.
Wie geht es nach meiner Freigabe weiter?
Wir übermitteln die Erklärung elektronisch an das Finanzamt. Den Steuerbescheid stellen wir Ihnen anschließend im Posteingang bereit.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Ablauf und Bezeichnung der Freigabe können sich durch Updates der DATEV-Anwendungen ändern; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand.
Bei Fragen zur Freigabe Ihrer Erklärung sprechen wir Sie direkt an.
Stand: Juni 2026