DATEV Meine Steuern: Der Posteingang
Leitfaden zum Posteingang in DATEV Meine Steuern. Bereitgestellte Dokumente und Steuerbescheid einsehen, Bescheid abgleichen, Dokumente herunterladen und aufbewahren, Benachrichtigungen nutzen.Teilen
Einleitung
Der Posteingang ist die Stelle in DATEV Meine Steuern, an der Sie Dokumente von uns erhalten. Während Sie über die anderen Bereiche Belege und Angaben bereitstellen, geht der Posteingang in die andere Richtung: Hier stellen wir Ihnen Unterlagen bereit.
Dazu gehören vor allem die fertige Steuererklärung und später der Steuerbescheid. Sie sehen die Dokumente online ein und laden sie bei Bedarf herunter.
Vorab eine Klarstellung, weil der Posteingang manchmal mit dem Belegupload verwechselt wird\_
Im Posteingang laden Sie nichts hoch – Sie finden dort, was wir Ihnen bereitstellen. Für das Hochladen Ihrer Belege ist der Bereich Steuerrelevante Dokumente da \[Link zu einem Hilfsartikel\].
Dieser Artikel zeigt, was Sie im Posteingang finden, wie Sie Ihren Steuerbescheid einsehen und wie Sie Dokumente herunterladen und aufbewahren.
Wort-für-Wort Transkript
In DATEV Meine Steuern finden Sie oben links den Posteingang. Der Posteingang ist die Stelle in DATEV Meine Steuern, an der Sie Dokumente von uns erhalten. Während Sie über die anderen Bereiche, also hier über Einkommenssteuer, Belege und Angaben bereitstellen, geht der Posteingang in die andere Richtung. Hier stellen wir Ihnen Unterlagen bereit. Dazu gehören vor allem die fertige Steuererklärung und später dann auch der Steuerbescheid. Sie sehen die Dokumente direkt hier online ein und laden sie bei Bedarf herunter. Im Posteingang laden Sie nichts hoch. Sie finden dort, was wir Ihnen bereitstellen. Dieser Artikel zeigt, was Sie im Posteingang finden, wie Sie Ihren Steuerbescheid einsehen und wie Sie die Dokumente herunterladen und aufbewahren.
Was Sie im Posteingang finden
Im Posteingang liegen die Dokumente, die wir Ihnen über das Portal bereitstellen. Typische Beispiele sind:
- die fertig erstellte Steuererklärung
- der Steuerbescheid des Finanzamts
- einzelne Auswertungen oder Schreiben, die wir Ihnen zur Verfügung stellen
So haben Sie Ihre Unterlagen gebündelt an einem Ort, statt sie aus E-Mails oder Papierpost zusammensuchen zu müssen.
Den Steuerbescheid einsehen
Wort-für-Wort Transkript
Im Posteingang haben Sie die Möglichkeit, über den Filter nach den unterschiedlichen Steuerjahren zu filtern. Beispiel 2025. Nun haben Sie die Möglichkeit, den Bescheid zu öffnen, zu prüfen und über Aktionen herunterzuladen.
Sobald der Steuerbescheid vorliegt und wir ihn für Sie bereitstellen, finden Sie ihn im Posteingang des betreffenden Steuerjahres.
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Sie melden sich an und wählen das Steuerjahr
Sie öffnen das Portal und wählen das Steuerjahr, zu dem der Bescheid gehört.
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Sie öffnen den Posteingang
Sie wechseln in den Posteingang und sehen die bereitgestellten Dokumente.
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Sie öffnen das Dokument
Sie öffnen den Steuerbescheid in der Vorschau und sehen ihn online ein.
Wenn Sie Fragen zum Inhalt Ihres Bescheids haben – etwa zu einer Abweichung gegenüber der Erklärung – sprechen Sie uns an.
Der Bescheid – ein erster Blick
Wenn der Steuerbescheid vorliegt, lohnt ein kurzer Abgleich. Aufschlussreich sind drei Punkte: die festgesetzte Steuer, eine ausgewiesene Erstattung oder Nachzahlung und mögliche Abweichungen gegenüber der eingereichten Erklärung.
Das Finanzamt erläutert im Bescheid, wie es gerechnet hat. Weicht ein Posten von Ihrer Erklärung ab, finden Sie die Begründung dort in den Erläuterungen.
Gegen einen Steuerbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Wenn Ihnen eine Abweichung auffällt oder etwas unklar ist, sprechen Sie uns früh an, damit die Frist nicht verstreicht.
Dokumente herunterladen und aufbewahren
Sie laden die bereitgestellten Dokumente herunter und speichern sie bei sich, zum Beispiel für Ihre eigenen Unterlagen oder zur Vorlage bei Dritten wie einer Bank.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Dokumente unbegrenzt im Portal verfügbar bleiben. Laden Sie wichtige Unterlagen wie den Steuerbescheid herunter und sichern Sie sie zusätzlich bei sich.
Benachrichtigung bei neuen Dokumenten
Wir können Sie über neu bereitgestellte Dokumente benachrichtigen, sodass Sie nicht regelmäßig nachsehen müssen. Damit das funktioniert, muss Ihre E-Mail-Adresse aktuell sein.
Eine veraltete Adresse führt dazu, dass die Benachrichtigung nicht ankommt und Sie ein neues Dokument erst spät bemerken.
Typische Fehlerquellen
- Falsches Steuerjahr geöffnet: Der gesuchte Bescheid liegt im Posteingang des jeweiligen Jahres. Im falschen Steuerjahr erscheint er nicht.
- Dokument nur online angesehen, nicht gesichert: Wer den Bescheid nur im Portal ansieht, hat keine eigene Kopie. Für Fristen und Nachweise ist eine gesicherte Kopie sinnvoll.
- Veraltete E-Mail-Adresse: Benachrichtigungen über neue Dokumente kommen nicht an. Ein neuer Bescheid bleibt dadurch unbemerkt.
- Posteingang mit Belegupload verwechselt: Im Posteingang lassen sich keine Belege hochladen. Dafür ist der Bereich Steuerrelevante Dokumente vorgesehen.
- Frist nach Bescheiderhalt übersehen: Wer den Bescheid spät bemerkt, verliert Zeit für eine mögliche Prüfung. Bei Fragen sprechen Sie uns früh an.
Häufige Fragen
Wo finde ich meinen Steuerbescheid?
Im Posteingang des betreffenden Steuerjahres, sobald wir ihn für Sie bereitgestellt haben. Wählen Sie zuerst das richtige Steuerjahr.
Wie lange sind die Dokumente im Portal verfügbar?
Verlassen Sie sich nicht auf eine unbegrenzte Verfügbarkeit. Laden Sie wichtige Dokumente herunter und sichern Sie sie zusätzlich bei sich.
Werde ich benachrichtigt, wenn ein neues Dokument vorliegt?
Wir können Sie über neu bereitgestellte Dokumente informieren. Dafür muss Ihre E-Mail-Adresse aktuell hinterlegt sein.
Kann ich im Posteingang auch Belege hochladen?
Nein. Der Posteingang enthält Dokumente, die wir Ihnen bereitstellen. Ihre Belege laden Sie im Bereich Steuerrelevante Dokumente hoch.
Was mache ich, wenn der Bescheid von der Erklärung abweicht?
Sprechen Sie uns an. Wir prüfen die Abweichung und besprechen mit Ihnen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Dabei sind Fristen zu beachten.
Kann ich den Bescheid an Dritte weitergeben, etwa an eine Bank?
Ja. Sie laden den Bescheid herunter und legen ihn vor, wo er gebraucht wird.
Bekomme ich den Bescheid zusätzlich auf Papier?
Das hängt davon ab, wie wir die Zusammenarbeit vereinbart haben. Über das Portal stellen wir den Bescheid digital bereit. Sprechen Sie uns an, wenn Sie zusätzlich eine andere Form wünschen.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Steuerbescheide gelten Fristen, deren Einhaltung von Ihrer persönlichen Situation abhängt. Funktionsumfang und Menüführung der Anwendung können sich durch Updates ändern.
Bei Fragen zu einem bereitgestellten Dokument oder zu Ihrem Bescheid sprechen Sie uns direkt an.
Stand: Juni 2026