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Die E-Rechnung: Was ist die Leitweg-ID und wie erstelle ich eine E-Rechnung für Behörden?

Wer an Behörden fakturiert, bewegt sich in einem eigenen, älteren E-Rechnungs-System – mit der Leitweg-ID als Kernstück. Dieser Beitrag erklärt, was die Leitweg-ID ist.

Einleitung

Wenn Sie für eine Behörde oder einen anderen öffentlichen Auftraggeber arbeiten, sind Ihnen vielleicht Begriffe wie „XRechnung", „Leitweg-ID" oder „OZG-RE" begegnet. Diese gehören zu einem eigenen Bereich der E-Rechnung, und wir ordnen ihn für Sie ein.

Eine Klarstellung vorab, weil hier oft etwas vermischt wird: Die E-Rechnung an Behörden – kurz B2G für Business-to-Government – ist nicht dasselbe wie die seit 2025 geltende Pflicht im Geschäft zwischen Unternehmen. Sie ist älter und folgt eigenen Vorgaben.

Im Mittelpunkt dieses Bereichs steht die Leitweg-ID. Sie ist der Punkt, an dem die meisten Rückfragen entstehen.

Dieser Beitrag erklärt, was B2G bedeutet, was die Leitweg-ID ist, wo sie eingetragen wird und warum Sie sie im normalen Geschäft mit Unternehmen nicht brauchen.


Was B2G bedeutet

B2G steht für Rechnungen von Unternehmen an öffentliche Auftraggeber – also an Behörden und Stellen der öffentlichen Verwaltung. Für diesen Bereich gilt die E-Rechnung schon länger als im Geschäft zwischen Unternehmen.

An öffentliche Auftraggeber ist die E-Rechnung im Format XRechnung der vorgeschriebene Standard. Wer also eine Leistung für eine Behörde abrechnet, stellt seine Rechnung in der Regel als XRechnung und übermittelt sie über den vorgegebenen Weg.

Die E-Rechnungspflicht im B2G-Bereich ist nicht neu. Sie besteht für Rechnungen an Stellen der Bundesverwaltung bereits seit Ende 2020; die Länder haben eigene Regelungen und Termine. Die seit 2025 geltende Pflicht zwischen Unternehmen ist davon zu unterscheiden.


Was die Leitweg-ID ist

Die Leitweg-ID ist das Kernstück der E-Rechnung an Behörden. Sie ist eine eindeutige Kennung, die als digitale Adresse innerhalb der Verwaltung dient.

Mit ihr lässt sich eine eingehende E-Rechnung korrekt zustellen und an die richtige Stelle innerhalb der Behörde weiterleiten und automatisch verarbeiten. Ohne diese Angabe wird die Rechnung von den Eingangsplattformen in der Regel abgelehnt. Die Leitweg-ID ist damit eine Pflichtangabe auf jeder E-Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber.


Wo die Leitweg-ID hingehört

Die Leitweg-ID hat in der Rechnung einen festen Platz. Das ist hilfreich zu wissen, weil eine Rechnungssoftware sie an dieser Stelle einfügt.

In der XRechnung wird die Leitweg-ID im Feld „Käuferreferenz" (englisch Buyer Reference, technisch BT-10) angegeben. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise ohne überflüssige Leerzeichen, damit die Rechnung nicht abgelehnt wird. In einer Rechnungssoftware lässt sich die Leitweg-ID meist im Profil des Auftraggebers hinterlegen, sodass sie bei jeder Rechnung automatisch an der richtigen Stelle steht.

Sie müssen sich die Leitweg-ID nicht selbst ausdenken: Der öffentliche Auftraggeber teilt sie Ihnen mit – meist im Auftrag oder in der Bestellung – und ist dazu auch verpflichtet. Fehlt sie, fragen Sie beim Auftraggeber nach.


Wie die Rechnung zur Behörde kommt

Für die Übermittlung an Behörden gibt es vorgegebene Wege. Welcher gilt, hängt vom jeweiligen Auftraggeber ab.

Für Stellen des Bundes stehen zentrale Rechnungseingangsplattformen bereit; die Verwaltung stellt zunehmend auf die Plattform OZG-RE um. Daneben nutzen viele Stellen das Peppol-Netzwerk für den Empfang. Länder und Kommunen setzen teils eigene Portale ein. Beachten Sie deshalb stets die Vorgaben Ihres konkreten Auftraggebers; in der Regel werden Sie rechtzeitig informiert, welcher Weg und welche Plattform für Sie gilt.


Im Geschäft mit Unternehmen brauchen Sie keine Leitweg-ID

Hier liegt der Punkt, der oft für Verwirrung sorgt. Die Leitweg-ID gehört allein zum Bereich der Behörden.

Im normalen Geschäft zwischen Unternehmen – also bei der seit 2025 geltenden E-Rechnung im B2B-Bereich – brauchen Sie keine Leitweg-ID. Das gleichnamige technische Feld kann dort allenfalls für eine interne Referenz wie eine Kostenstellen- oder Projektnummer genutzt werden, ist dann aber keine Leitweg-ID.


Typische Fehlerquellen

  • B2G und B2B verwechselt: Die Behördenrechnung wird mit der Pflicht zwischen Unternehmen gleichgesetzt. Beides folgt eigenen Regeln.
  • Leitweg-ID im B2B vermutet: Es wird angenommen, auch im Geschäft mit Unternehmen sei eine Leitweg-ID nötig. Sie ist allein für Behörden erforderlich.
  • Leitweg-ID fehlt oder ist falsch: Ohne korrekte Leitweg-ID im Feld „Käuferreferenz" lehnen die Eingangsplattformen die Rechnung ab.
  • Falscher Übermittlungsweg: Die Rechnung geht an die falsche Plattform. Beachten Sie die Vorgaben des konkreten Auftraggebers.
  • Nur PDF statt XRechnung: An einen öffentlichen Auftraggeber wird eine PDF gesendet, wo eine XRechnung verlangt ist. Achten Sie auf das vorgegebene Format.

So arbeiten wir zusammen

Bei Rechnungen an Behörden achten Sie auf Format und Leitweg-ID, wir übernehmen die Verarbeitung.

Ihre Aufgaben:

  • Behördenrechnungen als XRechnung mit korrekter Leitweg-ID erstellen
  • Die Leitweg-ID beim öffentlichen Auftraggeber erfragen, falls sie fehlt
  • Uns die Rechnungen im Originalformat über den vereinbarten Weg übergeben

Unsere Aufgaben:

  • Die Besonderheiten des B2G-Bereichs einordnen
  • Die Rechnungen verbuchen und steuerlich verarbeiten
  • B2G und B2B sauber voneinander trennen

Die genaue Aufteilung stimmen wir mit Ihnen ab.


Häufige Fragen

Was ist B2G?

B2G steht für Rechnungen von Unternehmen an öffentliche Auftraggeber, also an Behörden und Stellen der öffentlichen Verwaltung. Dort gilt die E-Rechnung schon länger als zwischen Unternehmen.

Was ist die Leitweg-ID?

Eine eindeutige Kennung, die als digitale Adresse innerhalb der Verwaltung dient. Sie sorgt für die korrekte Zustellung der E-Rechnung und ist Pflichtangabe auf jeder Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber.

Wo trage ich die Leitweg-ID ein?

In der XRechnung im Feld „Käuferreferenz" (Buyer Reference, BT-10). Eine Rechnungssoftware fügt sie an dieser Stelle ein, wenn Sie sie im Profil des Auftraggebers hinterlegen.

Woher bekomme ich die Leitweg-ID?

Vom öffentlichen Auftraggeber. Er teilt sie Ihnen mit, meist im Auftrag oder in der Bestellung, und ist dazu verpflichtet. Fehlt sie, fragen Sie nach.

Brauche ich eine Leitweg-ID für Rechnungen an Unternehmen?

Nein. Im Geschäft zwischen Unternehmen ist keine Leitweg-ID nötig. Das technische Feld kann dort höchstens für eine interne Referenz genutzt werden. \[Link zu einem Hilfsartikel]

Über welchen Weg sende ich an Behörden?

Über die vom Auftraggeber vorgegebene Plattform; für den Bund stehen zentrale Eingangsplattformen bereit, viele Stellen nutzen auch Peppol. Beachten Sie die Vorgaben Ihres konkreten Auftraggebers.


Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Vorgaben im B2G-Bereich unterscheiden sich je nach Auftraggeber; maßgeblich ist der aktuelle Stand der Rechtslage und die Vorgabe des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers.

Bei Fragen zu Rechnungen an Behörden sprechen Sie uns direkt an.

Stand: Juni 2026

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