Die E-Rechnung: technische Umsetzung auf Marktplätzen (z.B. Amazon, eBay)
Wer über Amazon oder eBay verkauft, bleibt für seine Rechnungen selbst verantwortlich – der Marktplatz nimmt Ihnen die E-Rechnungspflicht nicht ab.
Einleitung
Wenn Sie über einen Marktplatz wie Amazon oder eBay verkaufen, stellt sich die Frage, wer für die E-Rechnung zuständig ist. Die klare Antwort: Sie als Verkäufer. Wir zeigen Ihnen den sauberen Weg und übernehmen die steuerliche Verarbeitung.
Eine Klarstellung vorab, weil hier ein verbreiteter Irrtum besteht:
Auch wenn Sie ausschließlich über einen Marktplatz verkaufen, können Sie die Verantwortung für die Rechnung nicht an den Marktplatz abgeben.
Amazon stellt das selbst klar: Verkäufer, die das Rechnungstool nicht nutzen, sind weiterhin dafür verantwortlich, konforme E-Rechnungen zu erstellen.
Entscheidend ist außerdem, an wen Sie verkaufen. Für Privatkunden gelten andere Regeln als für Geschäftskunden – und genau diese Unterscheidung ist auf Marktplätzen tückisch.
Dieser Beitrag erklärt die Verantwortung, die Unterscheidung nach Kundentyp und den sauberen Weg über ein geeignetes Rechnungstool.
Die Pflicht liegt bei Ihnen
Der häufigste Irrtum ist, der Marktplatz kümmere sich schon um alles. Das trifft nicht zu. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Rechnung liegt beim Verkäufer.
Marktplätze bieten zwar Rechnungsdienste an – Amazon etwa einen Rechnungsservice beziehungsweise einen Umsatzsteuer-Berechnungsservice. Für Verkäufe an Privatkunden reicht ein solcher Dienst oft aus. Für das Geschäft mit Unternehmen können Sie sich darauf aber nicht verlassen, weil der Marktplatz nicht garantiert, für jeden inländischen Geschäftskunden rechtzeitig valide strukturierte Daten bereitzustellen.
„Der Marktplatz macht das schon" ist keine sichere Grundlage. Senden Sie an Geschäftskunden weiter nur einfache PDFs, riskieren Sie, dass die Rechnung abgelehnt wird, weil der Kunde daraus keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann – mit Zahlungsverzögerungen und Problemen bei einer Betriebsprüfung.
B2C und B2B – die entscheidende Unterscheidung
Ob Sie eine E-Rechnung brauchen, hängt vom Kundentyp ab. Hier lohnt der genaue Blick, weil die beiden Fälle auseinanderlaufen.
Bei Verkäufen an Privatkunden ändert sich nichts. Eine einfache Rechnung oder ein Beleg bleibt zulässig; eine E-Rechnung ist nicht nötig. Da Privatkunden den Großteil des Marktplatzgeschäfts ausmachen, entsteht hier kein sofortiger Handlungsdruck.
Bei Verkäufen an inländische Geschäftskunden greift die Pflicht voll. Nach Ablauf Ihrer Übergangsfrist müssen diese eine echte E-Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD erhalten.
Das Sonderproblem auf Marktplätzen
Auf Marktplätzen kommt eine Schwierigkeit hinzu, die es im eigenen Shop so nicht gibt: Sie wissen im Moment der Bestellung oft nicht, ob der Käufer als Unternehmen kauft.
Der B2B-Status wird häufig erst nach der Bestellung ersichtlich. Das bedeutet: Sie können nicht immer schon beim Verkauf entscheiden, ob eine einfache Rechnung genügt oder eine E-Rechnung nötig ist.
Daraus folgt der Bedarf an einem System, das automatisch erkennt, wer der Kunde ist, und für Geschäftskunden das korrekte Format erzeugt. Genau hier setzen die sauberen Wege an.
Der saubere Weg
Für rechtskonforme E-Rechnungen auf dem Marktplatz gibt es zwei gangbare Wege.
Der erste führt über ein auf Marktplätze spezialisiertes Rechnungstool, das an Amazon oder eBay angebunden wird, den Kundentyp erkennt und für Geschäftskunden automatisch eine E-Rechnung erzeugt. Der zweite führt über eine Anbindung Ihrer Bestelldaten an eine Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware, die E-Rechnungen nativ erstellt. Welche Programme E-Rechnungen erstellen, behandeln wir in eigenen Beiträgen.
Welche Lösung passt, hängt von Ihren Marktplätzen, Ihrem Volumen und Ihrem Anteil an Geschäftskunden ab. Wir nennen Tool-Kategorien als Orientierung, nicht als Empfehlung eines bestimmten Anbieters, und sehen uns Ihren Fall gemeinsam an.
Was mit dem Empfang ist
Die Pflicht betrifft nicht nur das Ausstellen. Als Unternehmen müssen Sie auch eingehende E-Rechnungen entgegennehmen können – etwa von Ihren Lieferanten.
Der Marktplatz ist dafür nicht das Werkzeug. Für den Empfang genügt im Minimum ein E-Mail-Postfach; die Verarbeitung übernehmen wir oder Ihre Buchhaltungssoftware. Wie Sie E-Rechnungen empfangen, behandeln wir gesondert. \[Link zu einem Hilfsartikel]
Übergabe an uns
Für die Verarbeitung benötigen wir die strukturierten Originaldaten Ihrer Rechnungen, nicht nur die Marktplatz-Belege.
Stammt die E-Rechnung aus einem Marktplatz-Tool oder Ihrer Buchhaltungssoftware, leiten Sie uns die Originaldatei über den vereinbarten Weg zu – etwa DATEV Unternehmen Online oder eine alternative Lösung zum Belegupload.
Typische Fehlerquellen
- Verantwortung an den Marktplatz abgegeben: Es wird angenommen, Amazon oder eBay kümmere sich um die Rechnung. Die Pflicht liegt beim Verkäufer.
- Marktplatz-Beleg für B2B genutzt: Eine einfache Rechnung geht an einen Geschäftskunden. Für B2B braucht es nach Fristablauf ein echtes E-Rechnungsformat.
- B2B-Status nicht erkannt: Es fehlt ein System, das Geschäftskunden erkennt. Dann wird bei B2B-Bestellungen das falsche Belegformat erzeugt.
- Nur einfache PDFs an Unternehmen: Geschäftskunden erhalten weiter nur PDFs. Das kann zur Ablehnung und zu Problemen beim Vorsteuerabzug führen.
- Nur den Beleg übergeben: Für die Übergabe an uns wird der Marktplatz-Beleg genutzt. Wir benötigen die strukturierten Daten.
So arbeiten wir zusammen
Beim Marktplatzverkauf richten Sie ein geeignetes Rechnungstool ein, wir beraten zur Lösung und übernehmen die Verarbeitung.
Ihre Aufgaben:
- Ein Marktplatz-Tool anbinden oder die Bestelldaten an eine Buchhaltungssoftware übergeben
- Sicherstellen, dass Geschäftskunden eine E-Rechnung erhalten
- Uns die strukturierten Originaldaten über den vereinbarten Weg übergeben
Unsere Aufgaben:
- Einordnen, welcher Weg zu Ihrem Marktplatzgeschäft passt
- Die Belege verbuchen und steuerlich einordnen
Die genaue Aufteilung stimmen wir mit Ihnen ab.
Häufige Fragen
Kümmert sich Amazon oder eBay um meine E-Rechnungen?
Nein. Die Pflicht liegt beim Verkäufer. Amazon stellt selbst klar, dass Verkäufer ohne Nutzung des Rechnungstools weiterhin für konforme E-Rechnungen verantwortlich sind.
Reicht der Amazon-Rechnungsservice aus?
Für Verkäufe an Privatkunden oft ja. Für Geschäftskunden ist er riskant, weil der Marktplatz nicht garantiert, rechtzeitig valide strukturierte Daten für jeden inländischen Geschäftskunden bereitzustellen.
Brauche ich für jeden Marktplatz-Verkauf eine E-Rechnung?
Nein. Für Privatkunden nicht. Für inländische Geschäftskunden greift die Pflicht nach Ablauf Ihrer Übergangsfrist.
Wie erkenne ich, ob ein Käufer ein Unternehmen ist?
Auf Marktplätzen ist das oft erst nach der Bestellung ersichtlich. Deshalb braucht es ein Tool, das den Kundentyp erkennt und für Geschäftskunden das richtige Format erzeugt.
Was passiert, wenn ich Geschäftskunden nur PDFs schicke?
Sie riskieren, dass die Rechnung abgelehnt wird, weil daraus kein Vorsteuerabzug möglich ist – mit Zahlungsverzögerungen und möglichen Problemen bei einer Betriebsprüfung.
Wie kommen die Rechnungen zu Ihnen?
Über den vereinbarten Weg, in der Regel DATEV Unternehmen online oder eine Upload-Adresse. Wichtig ist, dass uns die strukturierten Daten erreichen. \[Link zu einem Hilfsartikel]
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Funktionsumfang und Rechnungsdienste von Amazon, eBay und der genannten Tool-Kategorien können sich ändern; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand der Anbieter und der Rechtslage.
Bei Fragen, welcher Weg für Sie sinnvoll ist, sprechen Sie uns direkt an.
Stand: Juni 2026