Internationales Steuerrecht
Wann spielt Internationales Steuerrecht für Sie eine Rolle?
Internationales Steuerrecht betrifft Sie immer dann, wenn mindestens zwei Staaten an Ihrem Einkommen interessiert sind – typischerweise in folgenden Fällen:
- Sie wohnen in Deutschland, arbeiten aber zeitweise im Ausland (Entsendung, Homeoffice im EU‑Ausland usw.).
- Sie sind aus dem Ausland nach Deutschland gezogen oder planen den Wegzug ins Ausland.
- Sie erzielen Auslandseinkünfte, z. B. aus Vermietung, Beteiligungen, Kapitalanlagen oder selbständiger Tätigkeit.
- Sie sind an ausländischen Gesellschaften beteiligt oder beraten über eine deutsche Gesellschaft im Ausland tätige Tochter‑ oder Schwestergesellschaften.
Rein rechtlich geht es darum, wie das deutsche Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und besondere Vorschriften wie das Außensteuergesetz (AStG) zusammenwirken.
Doppelbesteuerung vermeiden – die Rolle der DBA
Ohne Sonderregeln würden viele grenzüberschreitende Fälle doppelt besteuert: im Wohnsitzstaat (Welteinkommensprinzip) und im Quellenstaat (dort, wo gearbeitet oder investiert wird).
Um das zu vermeiden, hat Deutschland mit rund 100 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese Verträge regeln im Kern:
- Wo wird welche Einkunftsart besteuert? (z. B. Arbeitslohn, Renten, Dividenden, Zinsen, Mieten)
- In welchem Umfang darf der Quellenstaat besteuern? (z. B. Begrenzung von Quellensteuern auf Dividenden)
- Wie wird die Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat vermieden?
- entweder durch Freistellung (die Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei, erhöhen aber oft den Steuersatz – Progressionsvorbehalt)
- oder durch Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer auf die deutsche Steuer
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht regelmäßig ein Schreiben zum Stand der DBA und zur Anwendung der Verträge.