DATEV Personal: Lohndokumente über Arbeitnehmer Online dem Mitarbeiter bereitstellen
Leitfaden zur digitalen Bereitstellung der Lohndokumente über DATEV Arbeitnehmer Online. Funktionsumfang, Freischaltung, Registrierung der Mitarbeitenden (E-Mail, Authenticator-App, DATEV-Konto).
Einleitung
Über DATEV Arbeitnehmer Online rufen Ihre Mitarbeitenden ihre persönlichen Lohndokumente selbst ab – die monatliche Abrechnung, den Sozialversicherungsnachweis und die Lohnsteuerbescheinigung. Statt die Dokumente auszudrucken und zu verteilen, stellen wir sie digital bereit, und jeder Mitarbeitende greift über einen eigenen Zugang darauf zu.
Einige Klarstellungen vorab, weil zu DATEV Arbeitnehmer online häufig Missverständnisse bestehen:
Das Portal ersetzt nicht die Lohnabrechnung selbst, sondern ist der digitale Weg, über den die Abrechnung beim Mitarbeitenden ankommt.
Ihre Mitarbeitenden brauchen dafür keine SmartLogin-App und kein DATEV-Anmeldemedium aus Ihrem Unternehmen. Sie registrieren sich selbst mit ihrer E-Mail-Adresse. Und es gibt keine eigene App zum Installieren – der Zugang läuft im Browser.
Dieser Artikel erklärt, welche Dokumente bereitstehen, wie die Freischaltung läuft, wie sich Ihre Mitarbeitenden registrieren und wer welche Fragen beantwortet.
Was DATEV Arbeitnehmer Online ist
DATEV Arbeitnehmer online ist ein Portal für Ihre Beschäftigten. Jeder Mitarbeitende sieht dort ausschließlich seine eigenen Unterlagen.
Bereitgestellt werden die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Sozialversicherungsnachweis und die Lohnsteuerbescheinigung. Die Dokumente liegen dauerhaft im Portal, sodass Ihre Mitarbeitenden auch ältere Abrechnungen jederzeit wiederfinden.
Für Ihr Unternehmen bedeutet das weniger Aufwand: Die Dokumente müssen nicht gedruckt, kuvertiert und verteilt werden. Sobald wir die Abrechnung erstellt haben, stehen die Unterlagen bereit.
DATEV Arbeitnehmer Online ist für Ihre Mitarbeitenden gedacht. Die Auswertungen für Ihr Unternehmen rufen Sie hingegen über DATEV Auswertung Online ab \[Link zu einem Hilfsartikel\].
Voraussetzungen und Freischaltung
Damit das Portal genutzt werden kann, müssen die Mitarbeitenden freigeschaltet werden. Die Freischaltung nehmen wir aus unserer Lohnsoftware vor – Sie müssen dafür technisch nichts einrichten.
Ihr Beitrag besteht darin, sich für die digitale Bereitstellung zu entscheiden und Ihre Mitarbeitenden darüber zu informieren. Sobald wir die Freischaltung vorgenommen haben, können sich die Beschäftigten registrieren.
Stimmen Sie mit uns ab, ab welchem Monat die Dokumente digital bereitgestellt werden sollen. So wissen Ihre Mitarbeitenden, ab wann sie ihre Abrechnung im Portal finden und nicht mehr auf Papier erhalten.
So registrieren sich Ihre Mitarbeitenden
Die Registrierung nimmt jeder Mitarbeitende selbst vor. Der Ablauf ist unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.
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Die Registrierungsseite aufrufen
Der Mitarbeitende ruft die Seite arbeitnehmeronline.de im Browser auf.
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Mit E-Mail-Adresse und Passwort registrieren
Der Mitarbeitende registriert sich mit seiner E-Mail-Adresse und einem persönlichen Passwort.
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Den zweiten Faktor einrichten
Zur Absicherung richtet der Mitarbeitende eine Authenticator-App als zweiten Faktor ein.
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Die Lohndokumente abrufen
Nach der Anmeldung sieht der Mitarbeitende seine bereitgestellten Dokumente und kann sie abrufen.
Für den Zugang ist ein DATEV-Konto erforderlich, das der Mitarbeitende im Rahmen der Registrierung anlegt. Seit dem 2. März 2026 ist das DATEV-Konto die Grundlage für die Anmeldung an DATEV Arbeitnehmer online.
Hinweise zur Anmeldung
Bei der Anmeldung gibt es zwei Punkte, die häufig für Verwirrung sorgen und die Sie Ihren Mitarbeitenden mitgeben können.
Erstens läuft der Zugang über den Browser. Es gibt keine eigene App, die Ihre Mitarbeitenden installieren müssten; die Anmeldung erfolgt über die Webseite.
DATEV SmartLogin ist kein Zugangsmedium für DATEV Arbeitnehmer online. Ihre Mitarbeitenden melden sich mit E-Mail-Adresse, Passwort und Authenticator-App an – nicht mit einem SmartLogin oder einer SmartCard aus Ihrem Unternehmen.
Zweitens ist der Zugang persönlich. Jeder Mitarbeitende registriert sich mit seiner eigenen E-Mail-Adresse und sieht nur seine eigenen Unterlagen.
Wer welche Fragen beantwortet
Bei der Nutzung tauchen zwei Arten von Fragen auf, für die es unterschiedliche Ansprechpartner gibt.
Inhaltliche Fragen zur Abrechnung – etwa zu einem Betrag, einem Abzug oder einer Bescheinigung – richtet der Mitarbeitende an Sie als Arbeitgeber. Sie geben solche Fragen bei Bedarf an uns weiter, da wir die Abrechnung erstellt haben.
Fragen zur Registrierung und zur Anmeldung betreffen den technischen Zugang. Hier helfen die Hinweise auf der Registrierungsseite weiter; bei grundsätzlichen Problemen unterstützen wir Sie.
Typische Fehlerquellen
- SmartLogin für die Anmeldung erwartet: Ihre Mitarbeitenden können sich nicht mit SmartLogin anmelden. Der Zugang läuft über E-Mail, Passwort und Authenticator-App.
- Suche nach einer App: Es gibt keine eigene App. Wer im App-Store sucht, findet den Zugang nicht – er läuft im Browser.
- Portale verwechselt: Mitarbeitende suchen ihre Abrechnung manchmal in einem Arbeitgeberbereich. Die persönlichen Dokumente liegen in DATEV Arbeitnehmer online.
- Inhaltliche Frage an die falsche Stelle: Fragen zur Abrechnung gehören zum Arbeitgeber, nicht an die technische Anmeldung. So kommt die Antwort schneller.
- Mitarbeitende nicht informiert: Wird die Umstellung auf die digitale Bereitstellung nicht angekündigt, suchen Mitarbeitende ihre Papierabrechnung vergeblich.
Ihre und unsere Aufgaben
Ihre Aufgaben:
- Sich für die digitale Bereitstellung entscheiden
- Ihre Mitarbeitenden über das Portal und den Start informieren
- Inhaltliche Fragen zur Abrechnung entgegennehmen und bei Bedarf an uns weitergeben
Unsere Aufgaben:
- Die Mitarbeitenden aus unserer Lohnsoftware freischalten
- Die Lohndokumente nach jeder Abrechnung bereitstellen
- Bei grundsätzlichen Fragen zum Zugang unterstützen
Ab wann und für welche Mitarbeitenden die Dokumente digital bereitgestellt werden, stimmen wir gemeinsam ab.
Häufige Fragen
Welche Dokumente finden meine Mitarbeitenden im Portal?
Die monatliche Lohnabrechnung, den Sozialversicherungsnachweis und die Lohnsteuerbescheinigung. Die Dokumente liegen dauerhaft bereit, sodass auch ältere Abrechnungen abrufbar bleiben.
Brauchen meine Mitarbeitenden eine App?
Nein. Der Zugang läuft über den Browser unter arbeitnehmeronline.de. Eine eigene App gibt es nicht. Für die Anmeldung wird eine Authenticator-App als zweiter Faktor eingerichtet.
Können sich Mitarbeitende mit SmartLogin anmelden?
Nein. SmartLogin ist kein Zugangsmedium für DATEV Arbeitnehmer online. Die Anmeldung erfolgt mit E-Mail-Adresse, Passwort und Authenticator-App.
Wer schaltet die Mitarbeitenden frei?
Die Freischaltung nehmen wir aus unserer Lohnsoftware vor. Sie informieren Ihre Mitarbeitenden, danach können sie sich registrieren.
Brauchen meine Mitarbeitenden ein DATEV-Konto?
Ja. Für den Zugang ist ein DATEV-Konto erforderlich, das der Mitarbeitende bei der Registrierung anlegt. Seit dem 2. März 2026 ist es Grundlage der Anmeldung.
An wen wenden sich Mitarbeitende bei Fragen zur Abrechnung?
An Sie als Arbeitgeber. Inhaltliche Fragen geben Sie bei Bedarf an uns weiter, da wir die Abrechnung erstellt haben.
Sehen Mitarbeitende die Daten anderer Kollegen?
Nein. Der Zugang ist persönlich. Jeder Mitarbeitende sieht ausschließlich seine eigenen Dokumente.
Was ist der Unterschied zu DATEV Auswertung online?
DATEV Arbeitnehmer online ist für Ihre Mitarbeitenden und enthält deren persönliche Dokumente. DATEV Auswertung online ist für Sie als Arbeitgeber und enthält die Unternehmensauswertungen.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Funktionsumfang, Registrierung und Anmeldeverfahren bei DATEV können sich ändern; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand.
Bei Fragen zur Bereitstellung der Lohndokumente oder zur Freischaltung Ihrer Mitarbeitenden sprechen Sie uns direkt an.
Stand: Juni 2026